Warum kann ich die Kassenaufnahme des erkrankten Kollegen nicht ändern, obwohl sie noch nicht abgeschlossen ist?
Kassenaufnahmen sowie GAA-Aufnahmen können nur von der/dem Kollegin/en geändert werden, die/der die Kassenaufnahme angelegt hat. Änderungen sind nach der ersten Speicherung nur durch den Ersteller oder durch Kollegen aus der Revision möglich. Alternativ bietet sich die Möglichkeit, die begonnene Aufnahme mit einem entsprechenden Hinweis in den Bemerkungen abzuschließen und eine neue Kassenaufnahme durchzuführen.